Aktuelles

Regressanspruch mit unserer Wirtschaftsdetektei: Schaden geltend machen

21.01.2016

Bei Regressansprüchen gegenüber eines Schadenverursachers ist unsere Wirtschaftsdetektei der richtige Ansprechpartner für die Lösung ihres Problems.

Regress beschreibt im Zivilrecht den Anspruch, den man aus einem Schaden geltend machen kann. Das heisst, man fordert die Wiedergutmachung des verursachten Schadens ein und kann seine Ansprüche an den direkten oder indirekten Verursacher geltend machen.

Für einen Regressanspruch ist die dafür entsprechende Beweislage und die Verhältnismäßigkeit erforderlich.

Dazu gehören unter Anderem auch die Erstattung des in Rechnung gestellten Detektivhonorars.

Vertragswidrige und geschäftsschädigende Verhalten zur Rechenschaft ziehe

Damit Sie dieses vertragswidrige und geschäftsschädigende Verhalten zur Rechenschaft ziehen können, brauchen Sie gerichtsverwertbare Beweise. Die erfahrenen und speziell geschulten Mitarbeiter können diesem Verhalten durch gezielte Ermittlungen und Observationen Einhalt gebieten. Sollte sich im Rahmen dieser verdeckten Ermittlungen der Verdacht als zutreffend erweisen, wird investigativ geklärt, in welcher Größenordnung und seit welchem Zeitraum der Vertragsbruch vorliegt. Dies hat insbesondere für Regress- und Schadensersatzansprüche eine große Relevanz.

Wenden Sie sich bei jedem Anfangsverdacht sofort an unsere Wirtschaftsdetektei.