Wettbewerbsvergehen können für Ihr Unternehmen erhebliche finanzielle Schäden nach sich ziehen. Unsere Detektei kann bei Verdacht auf Wettbewerbsvergehen gezielt eingreifen und sie so vor weiteren Schäden schützen.
Konkurrenten, die unlauteren Wettbewerb betreiben, etwa indem sie besonders aggressive Verkaufsmethoden betreiben, zum Vertragsbruch verleiten, missbräuchliche Geschäftspraktiken anwenden oder gar geschäftsschädigende Äußerungen gegen Sie oder Ihr Unternehmen machen, gefährden unmittelbar Ihr wirtschaftliches Fortbestehen.
Die detektivische Beweisführung kann dazu führen, dass der rechtswidrig handelnde Mitbewerber auf Unterlassungs- und Schadensersatz verklagt wird. Detektivkosten können in diesem Fall gemäß § 91 Abs. 1 ZPO erstattungsfähig sein.
Unsere Wirtschaftsdetektei ist deutschlandweit und international im Einsatz, um verdächtige Mitbewerber einer intensiven Prüfung zu unterziehen.
Fragen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne.
